6.4. Unsorgfältige Aufbewahrung von Waffen und Munition, mehrfach begangen von September 2016 bis 20. Oktober 2016 und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten, unter Anrechnung von 1 Tag Polizeihaft; 2. zur Bezahlung der anteilsmässigen erst- und der oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). III. Es seien die üblichen Verfügungen zu treffen (Honorar amtliche Verteidigung etc.) Rechtsanwalt D.________ stellte schliesslich folgende Anträge (pag. 1082 ff.): I.