5. Sämtliche beschlagnahmten Gegenstände (Vorderschaft-Repetierflinte [Hersteller]), Patronen [Munitionsart], Baseballschläger) seien meinem Mandanten herauszugeben. 6. Der amtliche Verteidiger sei für das gesamte Verfahren mit dem vollen Honorar zu entschädigen. 7. Die Untersuchungskosten, die Verfahrenskosten des erst- und zweitinstanzlichen Gerichtsverfahrens, sowie die Kosten der amtlichen Verteidigung seien auf die Staatskasse zu nehmen. 8. Dem Berufungsführer sei für das zu Unrecht geführte Strafverfahren eine angemessene Genugtuung zuzusprechen. Eventualiter (für den Fall eines Schuldspruches):