ediert und zu den Akten erkannt. Schliesslich wurde von Amtes wegen beim KTD ein Bericht zum Verletzungspotential der roten Schrotpatronen der Hersteller [Hersteller] und [Hersteller] in Auftrag gegeben (pag. 1024 ff.). Der Bericht langte am 16. November 2020 bei der Kammer ein (pag. 1029 f.). Betreffend die sich in den Akten befindlichen Schrotpatronen sei an dieser Stelle klargestellt, dass Fürsprecher B.________ anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung offensichtlich deren drei zu den Akten gab, auch wenn die blaue [Munition]-Patrone im vorinstanzlichen HV-Protokoll nicht ausdrücklich erwähnt wird (vgl. pag. 776).