3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung wurde von Amtes wegen ein Strafregisterauszug über den Beschuldigten eingeholt (pag. 1021). Zudem wurden das Schreiben des Krimaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei Bern (nachfolgend: KTD) vom 17. Januar 2020 (pag. 964 ff.) und der Beschluss vom 1. Februar 2016 aus dem Verfahren SK 15 158 der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern (pag. 994 ff.) ediert und zu den Akten erkannt.