3. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. II. [Bestimmung der amtlichen Entschädigung von Rechtsanwalt D.________] D. Weiter wird verfügt: 1. Folgende bei A.________ beschlagnahmte Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB) und nach Rechtskraft des Urteils zur weiteren Verwendung dem Waffenbüro der Kantonspolizei Bern übergeben: – Vorderschaft-Repetierflinte [Hersteller] – Patronen [Munitionsart] – Baseballschläger 2. […] 3. […]