1. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 17. Februar 2015 für eine Freiheitstrafe von 24 Monaten gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. Die Probezeit wird um 1 Jahr verlängert, ab 26. September 2019. 3 3. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 150.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 150.00.