1. von der Anschuldigung der versuchten schweren Körperverletzung, angeblich begangen in der Nacht vom 1./2. Oktober in H.________, z.N. von Unbekannt; 2. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen auf seinem Hof in H.________, sowie auf den umliegenden Flächen, durch Anstalten Treffen zum Verkauf von Marihuana; unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 5‘240.00 und Auslagen von CHF 3‘311.40, insgesamt bestimmt auf CHF 8‘551.40, an den Kanton Bern. [Tabelle]