1. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR verpflichtet C.________ CHF 327.30 zuzüglich Zins von 5% seit dem 25. August 2017 zu bezahlen. 42 2. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. III. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: