40 (17 Stunden zu einem geltend gemachten Stundenansatz von CHF 250.00). Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten mit CHF 3'975.40 (inkl. Reisezuschlag, Auslagen und MWST). Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die erstinstanzlich ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 3'975.40 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz von CHF 915.45 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art.