Diese sind zu den geltend gemachten 13 Stunden – welche nicht zu beanstanden sind und angemessen erscheinen – hinzuzurechnen. Werden die Auslagen ab der Einreichung des Gesuchs um amtliche Verteidigung vom 27. September 2018 (pag. 304 ff.) gemäss eingereichter Honorarnote zusammengerechnet, ergibt dies Auslagen von CHF 141.20. Gesamthaft ergibt sich damit eine amtliche Entschädigung von CHF 3'400.00 (17 Stunden zu einem Stundensatz von CHF 200.00), einem Reisezuschlag von CHF 150.00, Auslagen von CHF 141.20 und einer MWST von CHF 284.20 (7.7 % auf CHF 3'691.20). Das volle Honorar beträgt CHF 4'250.00