für das erstinstanzliche Verfahren ab Einreichung des Gesuchs um amtliche Verteidigung eine Entschädigung von 13 Stunden zu CHF 250.00 zuzüglich 330 Minuten für die erstinstanzliche Gerichtsverhandlung inkl. Reisezeit. Die Auslagen sind nicht ganz klar ersichtlich, jedoch geht er wohl von Spesen von CHF 272.90 und einer MWST von CHF 377.15 aus (pag. 406 ff.). Gemäss Art. 1 der Verordnung über die Entschädigung der amtlichen Anwältinnen und Anwälte (EAV; BSG 168.711) beträgt der Stundenansatz für die Entschädigung der amtlichen Anwältinnen und Anwälte CHF 200.00.