Eine Ausschöpfung des Tarifrahmens von knapp 25%, mithin CHF 6'000.00, erscheint für den vorliegenden Fall angemessen. Die Auslagen sind im Verhältnis zur geltend gemachten Summe und mit Blick auf die darauf entfallende MWST ebenfalls zu kürzen. Gemäss eingereichter Honorarnote entfallen 23.68 % auf die MWST vor dem 1. Januar 2018 (8 %) und 76.32 % auf diejenige ab dem 1. Januar 2018 (7.7 %).