Der gebotene Zeitaufwand für die vorprozessualen Aufwände war zwar etwas höher. Die Sache an sich war für die Privatklägerin zwar nicht unbedeutend, wobei es ihr im Zivilpunkt im Grundsatze nach aber lediglich um die Bezahlung ihres Schadens ging. Zudem war der Prozess weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht schwierig. Auch umfasst der Fall eine sehr überschauliche Anzahl an Schriftstücken. Ebenso bot der Prozess keine besonderen Schwierigkeiten. Eine Ausschöpfung des Tarifrahmens von knapp 25%, mithin CHF 6'000.00, erscheint für den vorliegenden Fall angemessen.