37 30. Fazit Der Beschuldigte wird verurteilt, der Privatklägerin den ihr aus dem Zerstechen des Reifens entstandenen Sachschaden im Umfang von CHF 327.30 zzgl. Zins von 5% ab dem 25. August 2017 zu bezahlen. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. VI. Kosten und Entschädigung