29. Subsumtion Der Beschuldigte hat durch das Zerstechen des linken Vorderreifens am Personenwagen der Privatklägerin am 25. August 2017 einen Sachschaden verursacht. Die Privatklägerin kann mit ihren Aussagen und der Rechnung von M.________ beweisen, dass ihr dieser Schaden entstanden ist. Ebenfalls beweisen kann sie, dass der zweite Reifen wegen der Balance auch ausgewechselt werden musste. Der Einwand des Beschuldigten, wonach der andere Vorderreifen nicht habe ausgewechselt werden müssen, vermag diesen Beweis nicht zu erschüttern.