Seine Strafempfindlichkeit ist als normal zu beurteilen, auch wenn er angegeben hat, dass er wegen dem laufenden Verfahren als Informatiker im Bereich der IT-Sicherheit keine Arbeitsstelle erhalte (pag. 533). Offenbar war und ist der Beschuldigte in vielen Bereichen, z.B. als P.________ (pag. 47) oder O.________ (pag. 533), tätig und verdient im besten Falle zwischen CHF 2'000.00 und CHF 5'000.00 monatlich (pag. 534). Die Täterkomponenten sind insgesamt neutral zu bewerten.