22. Asperation Sachbeschädigung Der Strafrahmen der Sachbeschädigung nach Art. 144 aStGB beträgt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Die VBRS-Richtlinen empfehlen für eine Sachbeschädigung, bei welcher der Täter den Lack eines fremden Personenwagens zerkratzte und einen Schaden von knapp über CHF 300.00 versursachte, eine Bestrafung mit 15 Strafeinheiten. Vorliegend liegt der Deliktsbetrag ebenfalls bei knapp über CHF 300.00. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist damit relativ gering, weshalb von einem leichten Verschulden auszugehen ist.