Es blieb somit beim Versuch, wobei es sich um einen vollendeten Versuch handelt, welcher nur durch das Nichteinsteigen der Privatklägerin nicht zum Erfolg geführt hat. Trotzdem führt der Versuch zu einer Strafmilderung, womit schliesslich von einem sehr leichten Verschulden auszugehen ist. 21.4 Konkrete Einsatzstrafe Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien per 1. Januar 2020), empfehlen für eine Nötigung gemäss umschriebenem Referenzsachverhalt (mehrfaches Aufsuchen und diffuse Drohungen gegenüber ehemaligen Chefs und