30 Bei der Sachbeschädigung handelt es sich um ein Antragsdelikt. Die Antragsfrist von drei Monaten (Art. 31 aStGB) wurde mit Einreichung der Strafanzeige vom 14. November 2017 eingehalten. 17.2 Geringfügiges Vermögensdelikt (Art. 172ter aStGB) Richtet sich die Tat nur auf einen geringen Vermögenswert oder auf einen geringen Schaden, so wird der Täter, auf Antrag, mit Busse bestraft (Art. 172ter Abs. 1 aStGB).