Daher hat sie sich in Angst auch zu diesem Zeitpunkt umgehend bei der Polizei gemeldet und die Situation geschildert. Das Zerstechen des linken Vorderreifens spielte dabei eine untergeordnete Rolle, was darauf schliessen lässt, dass sie sich wirklich um ihren Hund sorgte. Der Beschuldigte selber hat auch ausgeführt, die Privatklägerin habe sich am fraglichen Abend wohl von ihm bedroht gefühlt und Angst vor ihm gehabt. Das Androhen eines solchen Nachteils würde auch jeden anderen durchschnittlichen Menschen beeindrucken. Der Beschuldigte wollte auf die Willensbildung der Privatklägerin Einfluss nehmen;