16.3 Subsumtion der Kammer Vorliegend konnte der Beschuldigte die Privatklägerin schliesslich nicht dazu bewegen, in seinen Wagen einzusteigen, dies obwohl er ihr mitgeteilt hat, wenn sie nicht einsteige, ihrem Hund etwas passiere. Folglich liegt kein Erfolg vor, womit eine versuchte Nötigung zu prüfen ist.