Der Beschuldigte sagte, er sei es nicht gewesen, würde aber den Schaden bezahlen. Dann begaben sich die Polizisten, die Privatklägerin und der Zeuge J.________ zum Auto der Privatklägerin, wo Fotos vom zerstochenen linken Vorderreifen erstellt wurden. Die Privatklägerin fuhr in der Folge mit dem Zeugen J.________ und ihrem Hund nach Hause. Für den nächsten Tag konnte sie organisieren, dass M.________ den Reifen wechselte, woraufhin sie mit ihrer Schwester das Auto holen ging. Der Garagier musste aufgrund der Balance beide Vorderreifen wechseln. Die Rechnung von M.________ vom 28. August 2017 für den Austausch beiden Vorderreifen belief sich auf CHF 327.30.