Im Zweiten dann, sie habe den Hund vergessen und er wolle ihn ihr bringen und im Dritten, dass er mit dem Hund nichts mehr zu tun haben wolle. Als die Polizisten beim Polizeiposten E.________ ankamen, erläuterte die Privatklägerin diesen das Geschehen und erwähnte auch das Zerstechen ihres linken Vorderreifens mit einem Messer durch den Beschuldigten. Der Hauptfokus der Privatklägerin aber lag darauf, dass der Beschuldigte ihren Hund mitgenommen und ihr gedroht hat, er werde dem Hund etwas antun, wenn sie nicht einsteige. Während die Privatklägerin dies den Polizisten erklärte, rief der Beschuldigte die Privatklägerin an, woraufhin der Polizist N.________ das Telefon abnahm.