__ gewartet. Währenddessen rief der Beschuldigte den Notruf an, erklärte die Situation aus seiner Sicht und sagte, dass er den Hund der Privatklägerin bei sich habe. Bereits vor und auch nach dem Anruf versuchte der Beschuldigte die Privatklägerin telefonisch immer wieder zu erreichen. Er schrieb ihr auch drei SMS. Im Ersten schrieb er, er wolle nur reden. Im Zweiten dann, sie habe den Hund vergessen und er wolle ihn ihr bringen und im Dritten, dass er mit dem Hund nichts mehr zu tun haben wolle.