25 Hundes aus der Hand, worauf die Privatklägerin den Beschuldigten anschrie, er solle ihr den Hund wiedergeben. Der Beschuldigte sagte zur Privatklägerin, sie solle in sein Auto einsteigen, ansonsten er dem Hund etwas antue. Sodann hat er den Hund in die Hundebox in seinem Auto geladen. Die Privatklägerin ging dann auf den Vorplatz des Bahnhofs wo der Beschuldigte zurückkam und sie nochmals aufforderte ins Auto zu steigen. Sie entgegnete laut, dass er ihr den Hund weggenommen habe, worauf er sagte, das sei «unser» Hund.