Als der Beschuldigte weggegangen war, stellte die Privatklägerin das Hundefutter in ihr Auto und flüchtete in die Siedlung. Gleichzeitig nahm sie ihr Handy und kontaktiere den Zeugen J.________, welcher auf ihrer Anruferliste zu oberst erschien. Mit diesem vereinbarte sie, dass er sie am Bahnhof E.________ abholen werde. Der Fussweg von der Siedlung des Beschuldigten zum Bahnhof dauert ungefähr elf Minuten. Währenddessen die Privatklägerin zum Bahnhof lief, ging der Beschuldigte zu seinem Auto und fuhr ebenfalls an den Bahnhof, wo er auf die Privatklägerin und deren Hund traf.