Daraufhin verliess die Privatklägerin so gegen 22.00 Uhr mit ihrem Hund «I.________», ihrer Tasche und Hundefutter die Wohnung des Beschuldigten und begab sich zu ihrem auf dem Besucherparkplatz der Siedlung parkierten Auto. Der Beschuldigte folgte ihr. Beim Auto angekommen zückte der Beschuldigte ein Messer und zerstach damit den linken Vorderreifen des Autos der Privatklägerin, worauf er wegging. Die Privatklägerin erstarrte, als der Beschuldigte das Messer zückte und den linken Vorderreifen zerstach. Als der Beschuldigte weggegangen war, stellte die Privatklägerin das Hundefutter in ihr Auto und flüchtete in die Siedlung.