14. Erstellter Sachverhalt Bei Würdigung der Beweismittel kommt die Kammer zu folgendem erstellten Sachverhalt: Die Privatklägerin und der Beschuldigte führten von Juni 2017 bis August 2017 eine Beziehung. Am Abend des 25. August 2017 kam es zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin in der Wohnung des Beschuldigten zu einer wüsten verbalen Auseinandersetzung, bei welcher die Privatklägerin die Beziehung beendete. Während des Streits versuchte der Zeuge J.________ die Privatklägerin zu erreichen. Daraufhin verliess die Privatklägerin so gegen 22.00 Uhr mit ihrem Hund «I.______