Fraglich sind auch seine Aussagen, wonach es an diesem Abend nicht um das Beziehungsende gegangen sei. Der Beschuldigte hat ausgesagt, er habe die Situation retten wollen und anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung präzisiert, dass er gewollt habe, dass «man es noch einmal miteinander versuchen» könne. Dies hätte er nicht gesagt, wenn er nicht gewusst hätte, dass es um das Beziehungsende gegangen wäre. Seine diesbezüglichen Aussagen sind daher wenig glaubhaft. Die eingereichte undatierte Whatsappkommunikation (pag. 555) vermag nach Ansicht der Kammer sodann keinerlei Beweis zu erbringen.