_ mitbekommen hat, kam es bei der Wegnahme zu einem «Züg», was die Privatklägerin als Gerangel einstufte. Eigenartig wirkt sodann auch die Aussage des Beschuldigten, man solle aus einer Mücke keinen Elefanten machen und er werde den Pneu bezahlen, obwohl er es nicht gewesen sei, der den Pneu zerstochen hat. Es stellt sich die Frage, weshalb er überhaupt an die Möglichkeit dachte, den Pneu zu bezahlen, wenn er damit nichts zu tun hatte. Fraglich sind auch seine Aussagen, wonach es an diesem Abend nicht um das Beziehungsende gegangen sei.