Sodann wollte er offenbar die Privatklägerin nochmals zur Rede stellen, was er ebenfalls als Grund angab, weshalb er ihr folgen wollte. Ebenso gab er an, es habe aufgrund seiner aufbrausenden Art schon Probleme gegeben. Gerade diese aufbrausende Art reicht aber als mögliche Erklärung für seine Handlungsweise. Weiter wirken seine Ausführungen betreffend seiner Dobermannwelpen wie eine nachgereichte Entschuldigung für sein damaliges Verhalten. Es stellt sich weiter die Frage, weshalb der Beschuldigte den Hund der Privatklägerin, falls dieser wirklich nicht angeleint war, nicht einfach mit der durch ihn geholten Leine anleinte und der Privatklägerin übergab;