_ nach Bern zu fahren und ob er beim Bahnhof nicht eher nach der Privatklägerin Ausschau gehalten und sie dort vermutet hatte. Bezüglich des Zerstechens des Reifens stellte er bei seiner ersten Einvernahme Rückfragen, was er davon haben könnte, wenn er den Pneu zerstochen hätte (pag. 45). Solche rhetorischen Rückfragen stellen nach Ansicht der Kammer Lügensignale dar, die durch seine Aussagen, er, der Nachbar oder jemand unbekanntes könne es gewesen sein, noch verstärkt werden. Sodann wollte er offenbar die Privatklägerin nochmals zur Rede stellen, was er ebenfalls als Grund angab, weshalb er ihr folgen wollte.