Zudem befand sich die Privatklägerin wie von ihr dargestellt in einem Schock. Sie gestand sich auch ein, dass sie das Messer und insbesondere dessen Farbe nicht mehr genau definieren könne und schwächte dadurch den Gehalt ihrer eigenen Aussage, was als Wahrheitssignal gedeutet werden kann und für die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen spricht. Die Privatklägerin führt sodann auch detailliert aus, dass sie die Beziehung an diesem Abend beendet habe und da sie nicht mehr habe zum Beschuldigten zurückgehen wollen, habe sie das Hundefutter mitgenommen (pag.