Die Aussagen der Privatklägerin sind durch das ganze Verfahren hindurch konstant geblieben und es sind für die Kammer weder Widersprüche noch Übertreibungen zu finden. Sie schildert eindrücklich, wie sie sich gefühlt hat, als der Beschuldigte das Messer gezückt und den Reifen zerstochen hat. Die Privatklägerin konnte klar und nachvollziehbar darlegen, wie ihr die Situation mit dem Messer eingefahren sei. Dabei hat sie lebensnah geschildert, dass sie «wie im Schock, tiefgefroren» gewesen sei. Gleiches gilt für ihre Gemütslage, als sie ins Auto des Zeugen J.___