Wegen dem Pneu meinte er sich zu erinnern, dass der Beschuldigte gesagt habe, er sei es nicht gewesen, aber er würde dem Frieden zuliebe den Schaden übernehmen. Dies sei keine Schuldanerkennung, aber er wolle den Fall abschliessen. Soweit er sich erinnern könne, sei Herr A.________ dann weggefahren und sie hätten anschliessend noch angeboten, das Rad zu wechseln. Das Problem von Frau C.________ sei gewesen, dass der Hund weg gewesen sei. Herr A.________ habe ihn rausgelassen und sie hätten ihn dann stundenlang suchen müssen. Herr A.________ habe auf ihn eher ruhig gewirkt.