19 schildert werde, gehe nicht auf. Er sei stark genug, um sie an der Hand zu packen und ins Auto zu zerren. Er frage sich, wieso er dies dann mit dem Hund hätte tun sollen (pag. 533 ff.). 12.4 Aussagen Dritter Auf die zutreffende folgende Zusammenfassung der Vorinstanz betreffend den Zeugen J.________ kann verwiesen werden (Hervorhebungen im Original; pag. 429 f.): J.________, Kollege von C.________, sagte aus, dass er ein Bekannter der Privatklägerin sei und regelmässig ihren Hund hüte.