Wenn er mit einer Person Streit habe und ihm gleichwohl an der Person etwas liege, solle man sich beieinander entschuldigen, damit man es nochmals miteinander versuchen könne. Weiter sagte er auf Nachfrage aus, er habe die Privatklägerin, als sie sich am Bahnhof getroffen hätten nicht gefragt, wieso sie hier sei. Er wisse gar nicht mehr, über was sie dort gesprochen hätten. Er habe sie am Bahnhof nach dem Vorfall nicht mehr angetroffen, habe den Notruf angerufen und sei dann gleich zu ihr nach Bern gefahren.