Er sei dann nach Hause gegangen und seither hätten sie gottseidank keinen direkten Kontakt mehr. Auf Vorhalt, was er damit meine, er habe nachdem die Privatklägerin gegangen sei die Situation retten wollen, sagte er, er habe mit ihr sprechen wollen. Sie hätten in der Zeit, in welcher sie zusammen gewesen seien öfters verbal gestritten. Er habe gewollt, dass sie sich wieder vertragen würden. Man solle sich wieder vertragen. Wenn er mit einer Person Streit habe und ihm gleichwohl an der Person etwas liege, solle man sich beieinander entschuldigen, damit man es nochmals miteinander versuchen könne.