18 stellt, dass sie nicht zu Hause gewesen sei. Eine Nachbarin sei auf den Balkon gekommen und habe ihn gefragt, was er wolle. Er habe gesagt, er wolle zur Privatklägerin und habe den Hund dabei. Er habe den Hund dalassen wollen und habe sie gefragt, ob er ihr den Hund abgeben könne. Sie habe nichts davon wissen wollen. Er könne sich sehr gut daran erinnern, dass ihn ein Polizeibeamter der Polizeiwache E.________ auf dem Handy angerufen habe. Er habe ihn gefragt, ob er der Beschuldigte sei und den Hund dabei habe. Er habe dies mit ja beantwortet.