Er sei ihr mit dem Auto gefolgt und habe sie am Bahnhof angetroffen. Er habe versucht, nochmals mit ihr zu sprechen und die Situation zu retten, damit es eine Aussprache gebe. Er habe die Hoffnung gehabt, dass man sich wieder vertragen könne. Er habe gesehen, dass ihr der Hund nachgelaufen sei und habe diesen mit seiner Leine gesichert. Herrn J.________ habe er nie gesehen. Er habe den Hund in die Hundebox getan. Er sei dann wieder an den Platz zurückgegangen, wo er den Hund gesichert habe, was beim Bahnhofareal am Perron gewesen sei. Er habe die Privatklägerin dort dann nicht mehr angetroffen und habe versucht, sie mehrmals anzurufen.