Er habe nicht gewollt, dass der Hund alleine ohne Leine sei. Es habe dort Leute gegeben und er sei zum Vordereingang des Bahnhofs und habe den Hund angeleint. Die anwesenden Personen hätten das Geschrei mitbekommen. Er bestreite die Tat, dass er den Hund habe entführen wollen. Er habe den Hund angeleint und in die Autobox getan. Er sei zurückgelaufen, da sei aber die Privatklägerin schon weggewesen. Herr J.________ sei ja scheinbar gekommen. Da habe er Panik gekriegt und den Notruf angerufen. Er habe gesagt, dass er Streit gehabt habe. Wenn er eine Sachentziehung hätte machen wollen, wieso habe er dann den Notruf gewählt?