17 higer Hund. Es gebe Hunde die man ohne Leine führen könne, es komme aber immer darauf an, wo. Im Bahnhof habe er es als gefährlich gehalten. Wenn die Privatklägerin eine Leine dabei gehabt hätte, wisse er nicht wieso sie den Hund nicht angeleint gehabt habe (pag. 379). Der Vorwurf, dass er der Privatklägerin gesagt habe, dem Hund passiere etwas, wenn sie nicht ins Auto steige, mache ihn betroffen. Er sei zum Auto gelaufen und habe eine lange schwarze Lederleine geholt. Er habe nicht gewollt, dass der Hund alleine ohne Leine sei.