gewesen. Er sei nervlich am Ende gewesen. Der Privatklägerin sei es auch schlecht gegangen. Sie hätten sich immer wieder gestritten. Er habe ihr unschöne Sachen gesagt und sie ihm auch. Daher denke er, dass sie Angst vor ihm gehabt und sich bedroht gefühlt habe. Er sei ein Südländer- und aufbrausender Typ. Er habe die Privatklägerin nie geschlagen und werde dies auch nicht. Sie sei eher eine ruhige Person gewesen. Er könne nicht sagen, was sie gedacht habe. Man habe ihr angesehen, dass sie sichtlich mitgenommen gewesen sei (pag. 378). Sie habe die Wohnung in Angst verlassen. Er sei ihr gefolgt, da er sie beruhigen, mit ihr habe sprechen wollen.