Der Bahnhof in E.________ sei nicht sehr gross. Die Privatklägerin fahre nicht gerne mit dem ÖV und er habe gedacht, sie habe das Auto genommen. Er habe eigentlich zu ihr nach Hause gehen wollen, um sie dort anzutreffen. Auf die Frage, was er gedacht habe, was die Privatklägerin am Haupteingang mache, sagte er, er habe gemeint, dass sie den nächstmöglichen Zug nach Bern nehmen werde. Sie sei weggelaufen. Vermutlich habe sie Angst gehabt. In der letzten Zeit hätten sie sich sehr viel gestritten. Es sei für beide keine einfache Zeit gewesen. Er habe zu ersten Mal einen Welpen, einen Dobermann, gehabt. Der Schlaf sei zu kurz gekommen, der Welpe sei nicht stubenrein gewesen.