Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung am 12. November 2019 gab der Beschuldigte zusammengefasst zu Protokoll, dass der Vorfall schon eine Zeitlang her sei. Auf die Frage, woher er gewusst habe, in welche Richtung er fahren müsse, um die Privatklägerin anzutreffen, gab er an, dass er das Treppenhaus hinunter in die Einstellhalle gelaufen sei. Der schnellste Weg aus E.________ führe durch die Einstellhalle und dann durch die Unterführung raus. Man könne Richtung Q.________ Tankstelle oder links um den Bahnhof die R.________ (Strasse) hinaus fahren. Er habe den schnellsten Weg genommen und habe sie zufällig am Haupteingang beim Bahnhof gesehen. Der Bahnhof in E.____