16 Auf die Frage, wie er die Geschichte lösen würde, gab er unter anderem zur Antwort, dass er immer noch bereit sei, alles zurückzunehmen, wenn sie alles zurücknehme. Er sei sich keiner Schuld bewusst und es sei eigentlich nichts passiert (pag. 48). Die Privatklägerin sei nicht einverstanden gewesen, dass er den Hund gesichert habe. Sie habe geschrien: «Lass meinen Hund los» (pag. 48). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung am 12. November 2019 gab der Beschuldigte zusammengefasst zu Protokoll, dass der Vorfall schon eine Zeitlang her sei.