Dort habe er sie gesehen und angehalten. Er sei dort durchgefahren, weil es der kürzeste Weg sei und habe sie dort nicht gesucht (pag. 45). Auf die Frage, warum die Privatklägerin den Hund zurückgelassen habe und dann zur Polizei gegangen sei, weil sie ihren Hund nicht gehabt habe, antwortete der Beschuldigte, dass er nicht glaube, dass sie den Hund zurückgelassen hätte. Sie habe den Hund nicht angeleint gehabt und er sei ihr auf dem Perron nachgelaufen. Sie sei sehr aufgewühlt gewesen und liebe diesen Hund. Er sei ohne Leine ungesichert gewesen. Er wisse auch nicht, wieso sie dann gegangen sei.