Als sich ein Polizist meldete, sei er erschrocken. Er sei gefragt worden, ob er den Hund habe und habe dem Polizisten die Sachlage erklärt. Der Polizist habe ihn nachher gefragt, ob er den Hund am Polizeiposten zurückbringen würde. Er habe mit selbstverständlich geantwortet. Er sei dann in E.________ ausgestiegen und habe kooperativ den Hund der Polizei mit der Ersatzleine – welche er der Privatklägerin schenke – übergeben. Die Polizisten hätten ihm dann gesagt, dass die Privatkläge-