Der Beamte habe ihm dann gesagt, er habe zwei Möglichkeiten, entweder er gehe zu seinem Domizil oder zu ihrem Domizil. Danach sei er zu ihr gefahren und habe dort geklingelt. Die oberste Nachbarin habe ihm geöffnet und gefragt, was er mache, worauf er geantwortet habe, er müsse den Hund abgeben und habe sie gefragt, ob er ihr den Hund abgeben könne. Sie habe ihm gesagt, sie wolle dies nicht. Er habe erneut und mehrmals versucht die Privatklägerin anzurufen. Irgendeinmal habe jemand abgenommen und er (der Beschuldigte) habe begonnen zu Fluchen und habe Schimpfwörter verwendet. Als sich ein Polizist meldete, sei er erschrocken.