Er habe immer eine Ersatzleine dabei, sei zum Hund gerannt und habe ihn angeleint. Er habe zur Privatklägerin gesagt, er nehme den Hund und tue ihn in die Box. Sie habe gesagt, er nehme ihr den Hund weg, worauf er dies verneint habe, er tue nur den Hund in die Box. Als er den Hund gesichert habe, habe er wieder zu ihr gewollt, um sie zu beruhigen. Er habe einfach nicht gewollt, dass dem Hund etwas passiere. In diesem Moment sei vermutlich Herr J.________ gekommen um sie abzuholen und sie sei schon weg gewesen, als er vom Auto zurückgekommen sei.